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Better be prepared - über die Wichtigkeit der Planung von Tierversuchen

Ist die Verwendung von Tieren in dem Projekt unbedingt notwendig? Gibt es geeignete, tierfreie Ersatzmethoden zur Erreichung des Projektzieles? Wie garantiert man ein möglichst hohes Maß an Tierwohl und ein niedriges Niveau in der Schweregradzuordnung? Dies sind Fragen, mit denen sich Forscher*innen in der Planungsphase ihres Projektes befassen müssen. Eine ausführliche und genaue Planung eines Experiments ist das um und auf in der Wissenschaft, um für eine möglichst hohe Qualität und Reproduzierbarkeit zu sorgen. Im Falle eines Versuches, welcher den Einsatz von Tieren benötigt, bestehen - abgesehen von den ethischen bzw. moralischen Beweggründen - auch rechtliche Pflichten, welche die genaue Vorbereitung eines Projekts vorschreiben.

Gemäß der geltenden EU-Richtlinie für Tierversuche (RL 2010/63/EU) müssen Projekte, welche die Verwendung von Versuchstieren einschließen, hinsichtlich „des erwarteten wissenschaftlichen Nutzens oder des pädagogischen Werts“, der „Erfüllung der Anforderung der Vermeidung, Verminderung und Verbesserung“, der durchgeführten Schweregradbewertung und der Schaden-Nutzen-Analyse behördlich überprüft werden. Diese Informationen müssen vom Antragssteller in Form einer nichttechnischen Projektzusammenfassung zusammen mit dem Tierversuchsantrag eingereicht werden. Durch die Auseinandersetzung mit sämtlichen anzugebenden Faktoren, werden Forscher*innen dazu verpflichtet den Versuch genau durchzuplanen sowie sich mit dem Thema Tierwohl genauer zu befassen. Dadurch werden zum einen die 3R (Replace-Reduce-Refine) in die Planung integriert und zum anderen der erwartete Nutzen analysiert. Das Ziel der Schaden-Nutzen-Analyse ist zu bewerten, „ob die Schäden für die Tiere in Form von Leiden, Schmerzen und Ängsten unter Berücksichtigung ethischer Erwägungen durch das erwartete Ergebnis gerechtfertigt sind und letztlich Menschen, Tieren oder der Umwelt zugute kommen können“.1

Nach der in Österreich gültigen Tierversuchs-Kriterienkatalog-Verordnung (TVKKV) ist der Antragssteller verpflichtet, der Behörde einen Kriterienkatalog zusammen mit dem Tierversuchsantrag vorzulegen. Der Inhalt des Kriterienkatalogs deckt sich mit jenem, der nach EU-Recht vorgeschriebenen nichttechnischen Projektzusammenfassung.2

Eine unverbindliche Hilfestellung zur Planung eines Tierversuches bieten die sogenannten PREPARE Guidelines, welche in einem Kollaborationsprojekt der Norecopa mit der RSPCA (Royal Society for the Prevention of Cruelty to Animals) entstanden sind. PREPARE steht für Planning Research and Experimental Procedures on Animals: Recommendations for Excellence. Zu den Themen der PREPARE Guidelines zählen:

  • Literaturrecherche
  • rechtliche Rahmenbedingungen
  • ethische Verpflichtungen (Schaden-Nutzen-Analyse, humane Endpoints)
  • Versuchsdesign und Statistik
  • Planung/Timing des Projekts unter Inbezugnahme aller involvierten Personen
  • Evaluierung und Wahl einer passenden Versuchstiereinrichtung
  • vorbereitendes Training
  • Gefahrenanalyse
  • Beschreibung der eingesetzten Substanzen und Prozeduren
  • Know-how zu der gewählten Tierart
  • Quarantäne und Gesundheitsmonitoring
  • artgerechte Tierhaltung
  • experimentelle Tätigkeiten
  • humane Tötungsmethoden/Wiederverwendung/Vergabe
  • Sektion und Probennahme.

Diese Checklisten bieten eine hilfreiche Orientierung daran, was alles im Vorfeld eines Tierversuches zu bedenken ist.3

Eine genaue Planung des Versuches bietet somit unter anderem die Möglichkeit, sich mit sämtlichen Faktoren vorab auseinanderzusetzen, die dazu beitragen, dass ein möglichst hohes Maß an Tierwohl garantiert wird. Die nichttechnische Projektzusammenfassung bzw. der Kriterienkatalog stellen die verpflichtende Projektplanung dar, wo hingegen die PREPARE Guidelines eine freiwillige Hilfestellung bieten, auf welche man zusätzlich zurückgreifen kann.

1) RL 2010/63/EU
2) TVKKV
3) https://norecopa.no/prepare/; Zugriff am 28.07.2023

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Gefördert durch das: BM
Gesellschaft zur Förderung von Alternativen
Biomodellen (The 3R Society)
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A-8036 Graz